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   KG, 09.10.2000 - 26 W 7002/00   

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KG, 09.10.2000 - 26 W 7002/00 (https://dejure.org/2000,20309)
KG, Entscheidung vom 09.10.2000 - 26 W 7002/00 (https://dejure.org/2000,20309)
KG, Entscheidung vom 09. Oktober 2000 - 26 W 7002/00 (https://dejure.org/2000,20309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung des Verfahrens bei Übergang der Verwaltungsbefugnis und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter; Zustimmung des Insolvenzverwalters bei Einziehung der Außenstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 240
    Unterbrechung des Rechtsstreits durch die Anordnung vorläufiger Insolvenzverwaltung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus KG, 09.10.2000 - 26 W 7002/00
    Die Anordnung der letzteren Sicherungsmaßnahme fuhrt jedoch gerade nicht zum Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit verbunden zum Verlust des Prozessführungsrechtes des Schuldners zu Gunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters, wie das Landgericht in dem angefochtenem Beschluss unter Hinweis auf BGH NJW 1999, 2822 zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1276 zur alten Rechtslage nach § 106 KO; ferner OLG Dresden ZIP 1998, 1807; Hans.OLG Hamburg, OLG-Report 1997, 258; Heidelberger Kommentar zur InsO, Rdnr.31 zu § 22; Kublercu.U.aig, IhäO, Hdrr.
  • BGH, 13.07.1987 - II ZB 48/87

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch einstweilige Anordnungen des

    Auszug aus KG, 09.10.2000 - 26 W 7002/00
    Die Anordnung der letzteren Sicherungsmaßnahme fuhrt jedoch gerade nicht zum Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit verbunden zum Verlust des Prozessführungsrechtes des Schuldners zu Gunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters, wie das Landgericht in dem angefochtenem Beschluss unter Hinweis auf BGH NJW 1999, 2822 zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1276 zur alten Rechtslage nach § 106 KO; ferner OLG Dresden ZIP 1998, 1807; Hans.OLG Hamburg, OLG-Report 1997, 258; Heidelberger Kommentar zur InsO, Rdnr.31 zu § 22; Kublercu.U.aig, IhäO, Hdrr.
  • OLG Düsseldorf, 21.03.1997 - 22 U 153/96

    Begriff der Beitragsvorenthaltung bei Abschluß einer Ratenzahlungsvereinbarung

    Auszug aus KG, 09.10.2000 - 26 W 7002/00
    Die Anordnung der letzteren Sicherungsmaßnahme fuhrt jedoch gerade nicht zum Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit verbunden zum Verlust des Prozessführungsrechtes des Schuldners zu Gunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters, wie das Landgericht in dem angefochtenem Beschluss unter Hinweis auf BGH NJW 1999, 2822 zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1276 zur alten Rechtslage nach § 106 KO; ferner OLG Dresden ZIP 1998, 1807; Hans.OLG Hamburg, OLG-Report 1997, 258; Heidelberger Kommentar zur InsO, Rdnr.31 zu § 22; Kublercu.U.aig, IhäO, Hdrr.
  • OLG Dresden, 09.03.1998 - 2 U 3860/97

    Prozeßführungsbefugnis eines Sequesters

    Auszug aus KG, 09.10.2000 - 26 W 7002/00
    Die Anordnung der letzteren Sicherungsmaßnahme fuhrt jedoch gerade nicht zum Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis und damit verbunden zum Verlust des Prozessführungsrechtes des Schuldners zu Gunsten des vorläufigen Insolvenzverwalters, wie das Landgericht in dem angefochtenem Beschluss unter Hinweis auf BGH NJW 1999, 2822 zutreffend ausgeführt hat (vgl. auch BGH NJW-RR 1987, 1276 zur alten Rechtslage nach § 106 KO; ferner OLG Dresden ZIP 1998, 1807; Hans.OLG Hamburg, OLG-Report 1997, 258; Heidelberger Kommentar zur InsO, Rdnr.31 zu § 22; Kublercu.U.aig, IhäO, Hdrr.
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 249/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Insolvenz, Unterbrechung

    Dementsprechend ist in diesem Zeitpunkt auch noch nicht eine Unterbrechung des Rechtsstreits gem. § 240 ZPO eingetreten (OLG Karlsruhe Urteil vom 14.3.2003 - 14 U 207/01 - zitiert nach juris; OLG Celle Beschluss vom 13.6.2003 - 5 W 25/02 - zitiert nach juris; OLG Celle Beschluss vom 11.2.2000 - 11 U 12/00 - zitiert nach juris; KG Beschluss vom 9.10.2000 - 26 W 7002/00 - zitiert nach juris; BGH Urteil vom 21.6.1999 - II ZR 70/98 - DB 1999, 1650).
  • BGH, 25.06.2004 - IXa ZB 249/03

    Verfahrensunterbrechung durch Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

    Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters am 16. Dezember 2003 hat jedenfalls deshalb nicht zu einer Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 240 Satz 2 ZPO entsprechend Satz 1 dieser Vorschrift geführt, weil kein allgemeines Verwaltungs- und Verfügungsverbot, sondern lediglich nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden ist (Gegenschluß zu § 240 Satz 2 ZPO; vgl. KG ZInsO 2001, 265).
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